
Steuerberatung Rheinland
Alle Informationen und Angaben
Auf dieser Homepage haben wir nach bestem Wissen zusammengestellt. Sie erfolgen jedoch ohne Gewähr. Diese Information kann eine individuelle Beratung im Einzelfall nicht ersetzen. Sie stellen keine steuerliche Beratung juristischer oder anderer Art dar und soll auch nicht als solche verwendet werden.
Eine geringfügige Beschäftigung liegt vor, wenn das monatliche Arbeitsentgelt nicht mehr als 450 € beträgt.
Auf die Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit kommt es nicht an! Mehrere geringfügig entlohnte Beschäftigungen werden zusammengerechnet. Die Ausübung einer geringfügigen Beschäftigung neben einer versicherungspflichtigen Beschäftigung kann auf Antrag sozialversicherungsfrei bleiben (= die erste geringfügige Beschäftigung). Werden neben einer versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung weitere geringfügig entlohnte Beschäftigungen ausgeübt, dann sind die weiteren mit der Hauptbeschäftigung zusammenzurechnen und somit versicherungspflichtig. Die geringfügig Beschäftigten (Minijobs bis 450 €) werden grundsätzlich in zwei Gruppen aufgeteilt. Geringfügig Beschäftigte sind Arbeitnehmer wie jeder andere; es gelten grundsätzlich alle Schutzvorschriften im Arbeitsrecht.
Mittelständische Unternehmer und Unternehmerinnen
nutzen ihren Pkw üblicherweise sowohl betrieblich als auch privat. Soweit der Pkw aufgrund des betrieblichen Nutzungsumfangs (siehe Punkt 2) zum Betriebsvermögen gehört, sind einerseits die gesamten Kfz-Kosten uneingeschränkt als Betriebsausgaben abziehbar. Andererseits ist die anteilige Privatnutzung gewinnerhöhend zu erfassen und zu versteuern. Die Höhe des zu versteuernden Privatanteils kann entweder pauschal (1-%-Regelung) oder konkret (Fahrtenbuch) ermittelt werden. Bei umsatzsteuerpflichtigen Unternehmern ist der ermittelte Privatanteil außerdem als Umsatz zu besteuern. Soweit der betriebliche Fuhrpark aus mehreren Fahrzeugen besteht oder eine Kfz-Überlassung an Arbeitnehmer vorliegt, sind noch weitere Besonderheiten zu beachten.
Private Kosten dürfen im Regelfall
nicht in die Einkommensteuererklärung eingehen, da sie keinen Bezug zu einer Einkunftsart aufweisen, wie beispielsweise Werbungskosten eines Arbeitnehmers.
Mit den Regelungen zu außergewöhnlichen Belastungen macht das deutsche Einkommensteuergesetz allerdings eine Ausnahme.
Über die steuerlichen Erleichterungen, können wir Sie gern in einem persönlichen, diskreten Gespräch beraten.
Umzugskosten Webdefinitionen:
Das Umzugskostenrecht des Bundes ist im Bundesumzugskostengesetz geregelt. Das BUKG wird auch als Gesetz über die Umzugskostenvergütung für die Bundesbeamten, Richter im Bundesdienst und Soldaten bezeichnet. Das Grundwerk des Umzugkostenrechts ist im April 1964 veröffentlicht worden.