Leichlingen Steuerberaterin Grunwald

Steuern sind eine individuelle und sehr persönliche Angelegenheit - Gut beraten in

Leichlingen Steuerberater BERATUNGSSTELLE VLH

Steuerberatung Ihr Grunwald Team
Videos Merkblätter
Steuerberaterin Grunwald Leichlingen
Steuerberaterin Grunwald
   
Steuerbüro Leichlingen Rheinland

Pflegestufe


Pflegegeldleistungen Kinder. 
Im Laufe meiner Selbstständigkeit in Leichlingen
hat sich wie von selbst einer meiner Schwerpunkte entwickelt, zu dem ich mir große Fachkompetenz aneignen konnte.

Mein Spezialgebiet ist die Steuererklärung und Beratung für familiäre Unterstützung .

Die mir am häufigsten gestellten Fragen lauten:

  • Wann, wie und wo beantrage ich die Pflegestufe?.

  • Wo wird der Antrag auf Behinderung gestellt?

  • Welche Unterlagen sind erforderlich?

Lernen Sie die drei Säulen der Pflegekosten (z.B. Pflegedienst)  für Pflegehaushalte mit familiärer Pflege kennen!

Die drei Säulen - Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen

  • Mehrbedarf und die Behindertenpauschale
  • Krankheitskosten / Behandlungskosten / Pflegeheimleistungen

Außergewöhnliche Belastungen

  • Zahlungsnachweise über Eigenanteile zu Krankheits- und Medikamentenkosten, Praxisgebühren, Brille, Zahnersatz, Beerdigungskosten (soweit die Kosten den Nachlass übersteigen), Kur etc. (von Eltern und Kindern)
  • Welche zwangsläufig entstandenen Fahrtkosten (beispielsweise aus Krankheitsgründen) - jedoch abzüglich der Erstattungen - lagen vor?
  • Nachweis über die Pflegebedürftigkeit und/oder Körperbehinderung einer im Haushalt lebenden Person
  • Behindertenausweis bzw. Bescheid in Kopie und/oder Nachweis über bewilligtes Pflegegeld

Wir alle geraten hin und wieder in schwierige Lebenssituationen.

Über die steuerlichen Erleichterungen, die der Staat in solchen Fällen anbietet, können wir Sie gern in einem persönlichen, diskreten Gespräch beraten.

  • Unterstützungsleistungen an Familienangehörige (Großeltern, Eltern, Kinder, Enkel, Lebensgefährte/in)
  • Name, Anschrift, Beruf, Familienstand, Verwandtschaftsgrad der unterstützten Person angeben
  • Nachweis über Einkünfte und Bezüge der unterstützten Person - beispielsweise Lohn, Rente, sonstige Einkünfte, Wohngeld etc.
  • bei Unterstützung von im Ausland lebenden Personen
  • Vorlage einer Heimatbescheinigung der unterstützten Person in amtlich beglaubigter deutscher Übersetzung

Alle Informationen und Angaben auf dieser Homepage haben wir nach bestem Wissen zusammengestellt. Sie erfolgen jedoch ohne Gewähr. Diese Information kann eine individuelle Beratung im Einzelfall nicht ersetzen.
   

Gut beraten in Leichlingen

Copyright © 2025 Leichlingen Steuerberaterin Marion Grunwald. Alle Rechte vorbehalten.
Joomla! ist freie, unter der GNU/GPL-Lizenz veröffentlichte Software.
   

Marion Grunwald Steuerberaterin in Leichlingen Rheinland


02175889726
Alte Holzer Str. 13
42799 Leichlingen
NRW