
familiäre Betreuung
Pflegehaushalte mit Hilfe durch Familienangehörige oder sonstige Personen
- bei Körperbehinderung mit Pflegebedarf
- zum behinderungsbedingten Mehrbedarf,
- gehören Pflegedienstkosten (Pflegestufe von null bis drei).
Sie Fragen haben, sprechen Sie das Thema am besten im Rahmen Ihrer Einkommensteuererklärung an oder vereinbaren Sie separat einen Termin mit uns. Lösungen gemeinsam lösen.
Ihre Steuerberaterin in Leichlingen bei Pflege- und Betreuungsleistungen