Pflegestufe
Angehörige Pflegedienste
Was Sie über häusliche Pflege wissen sollten! Pflegekosten sind absetzbar.Die Qual der Wahl bei Pflegekosten ist vielfältig, zum Beispiel für die pflegende Person: Beim Ansatz der Pflegekosten bei den Krankheitskosten sind auch Versicherungsleistungen anzurechnen, wenn nicht der Ansatz bei Steuerermäßigung bei Pflege- und Betreuungsleistungen
(Pflegestufe I-III)
Musterrechnung | Einkommen- steuer |
Solidaritäts- zuschlag |
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Steuerschuld vor Abzug der Pflegekosten | 60.757,00 € | 3.227,09 € |
Steuerbelastung für die Person mit Pflegestufe II |
-1.939,00 € | -106,65 € |
Steuerschuld vor Abzug der Pflegekosten | 54.510,00 € | 2.884,00 € |
Steuerbelastung für Angehörige | -4.309,00 € | -238,54 € |
im Haushalt vorgenommen werden.
Wir alle geraten hin und wieder in schwierige Lebenssituationen.
Über die steuerlichen Erleichterungen, die der Staat in solchen Fällen anbietet, können wir Sie gern in einem persönlichen, diskreten Gespräch beraten.