
1-%-Regelung Sachbezug
Fahrzeugbezogene Anwendung
der 1-%-Regelung & Sachbezug
Falls nur eine Person die betrieblichen Fahrzeuge auch privat nutzt, muss die 1-%-Regelung trotzdem für jedes Fahrzeug im Betriebsvermögen angewendet werden. Gehören mehrere Fahrzeuge zum Betriebsvermögen, dann ist die 1-%-Regelung grundsätzlich auch dann Fahrzeug bezogen, also mehrfach anzuwenden, wenn feststeht, dass ausschließlich eine Person die Fahrzeuge auch privat genutzt hat.
Über die steuerlichen Erleichterungen, können wir Sie gern in einem persönlichen, diskreten Gespräch beraten.
Alle Informationen und Angaben auf dieser Homepage haben wir nach bestem Wissen zusammengestellt. Sie erfolgen jedoch ohne Gewähr. Diese Information kann eine individuelle Beratung im Einzelfall nicht ersetzen.