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Ihre Steuerangelegenheiten


sind für uns Vertrauenssache.

Zu dem begünstigten Kreis zählen Pflegepersonen sie dürfen im Regelfall nicht in die Einkommensteuererklärung eingehen, da sie keinen Bezug zu einer Einkunftsart aufweisen, wie beispielsweise Werbungskosten eines Arbeitnehmers. Mit den Regelungen zu außergewöhnlichen Belastungen macht das deutsche Einkommensteuergesetz allerdings eine Ausnahme. Danach dürfen auch bestimmte (private) Kosten, die zwangsläufig entstehen und außergewöhnlich sind, in die Einkommensteuererklärung abgerechnet werden (beispielsweise: Krankheitskosten oder Pflegekosten).


Erwachsen Ihnen durch die Pflege einer Person außergewöhnliche Belastungen,
können Sie entweder
  • die tatsächlichen Pflegekosten, als außergewöhnliche Belastungen ansetzen oder
  • einen Pflege-Pauschbetrag von 924 € im Kalenderjahr geltend machen.
Den Pflege-Pauschbetrag können Sie ohne Aufzeichnungen und Belege pauschal abziehen.
Er wird vom Finanzamt allerdings nur dann gewährt, wenn
  • Sie für die Pflege keine Einnahmen erhalten,
  • die zu pflegende Person nicht nur vorübergehend hilflos ist (das heißt länger als sechs Monate).
  • Bislang war es für den steuerlichen Abzug erforderlich, dass die Pflege im Inland durchgeführt wurde. Mit dem Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz hat der Gesetzgeber nun mit Wirkung ab dem Veranlagungszeitraum 2013 geregelt, dass sich die Wohnung des Pflegenden bzw. des Gepflegten in einem EU-Mitgliedsstaat oder einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraums befinden muss. Diese europäische Öffnung wurde von Steuerexperten seit längerem gefordert.
Wird ein Pflegebedürftiger von mehreren Steuerpflichtigen gepflegt,
muss der Pauschbetrag unter den begünstigten Pflegepersonen aufgeteilt werden.

Nach dem Gesetz ist eine gepflegte Person hilfsbedürftig, wenn sie für eine Reihe von häufig und regelmäßig wiederkehrenden existenziell notwendigen Verrichtungen, die tagtäglich anfallen, dauernd fremder Hilfe bedarf (wie beispielsweise beim An- und Ausziehen, bei der Körperpflege oder beim Essen und Trinken).

Wir als Steuerkanzlei schätzen Ihr entgegengebrachtes Vertrauen


und arbeiten mit unserer fachlichen Erfahrung persönlich mit Ihnen als Mensch zusammen an den individuellen Bedürfnissen in jeder Lebenssituation - ehrlich, zuverlässig und flexibel.

Sie haben Fragen oder möchten einen ersten Termin vereinbaren? 


Rufen Sie mich gerne an unter 02175 88 97 26.
   

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