Leichlingen Steuerberaterin Grunwald

Steuern sind eine individuelle und sehr persönliche Angelegenheit - Gut beraten in

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Steuerrecht

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„Steuerangelegenheiten sind eine Vertrauenssache“

Marion Grunwald, Steuerberaterin


Lieber Besucher,

seit 1983 steht die Steuerkanzlei Grunwald für Beratung und Unterstützung in individuellen Steuerangelegenheiten.

In Leichlingen und Umgebung beraten wir sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen bei steuerlichen und finanzbuchhalterischen Themen. Mit unserer Erfahrung unterstützen wir dabei auch pflegebedürftige Personen und pflegende Angehörige bei steuerlichen Themen in dieser besonderen Lebenssituation.

Mit dem Vertrauen unserer Mandanten und unserer Erfahrung in Steuerangelegenheiten stehen bei jeder Beratung die individuellen Gegebenheiten im Vordergrund. Ehrlichkeit, Zuverlässigkeit und Flexibilität – das zeichnet fachlich und menschlich die persönliche Zusammenarbeit mit unseren Mandaten aus.

Sie möchten mehr über die Steuerkanzlei erfahren?




Wir freuen uns über Ihr zukünftiges Vertrauen.

Seit 1983 durch Vertrauen und Erfahrung gut beraten.


Marion Grunwald führt als Steuerberaterin die Steuerkanzlei Grunwald. Das Dienstleistungsangebot der Kanzlei beinhaltet neben der Steuerberatung auch die Finanzbuchführung und Unternehmensberatung. Mandanten sind Privatpersonen, Freiberufler sowie kleine und mittelständische Unternehmen aus Bergisch Gladbach, Hilden, Köln, Leverkusen sowie Solingen.

Ihre Steuerangelegenheiten sind für uns Vertrauenssache.


Steuern sind eine individuelle und sehr persönliche Angelegenheit. Der offene sowie ehrliche Umgang ist zusammen mit der fachlichen Kompetenz bei unserer Steuerkanzlei entscheidend für eine zuverlässige Beratung.

Ihre Steuersachen sind bei uns in guten Händen.


Steuern fordern einen korrekten und immer aktuellen rechtlichen Umgang. Die elementaren sowie speziellen Kenntnisse beruhen in unserer Steuerkanzlei auf qualifizierter und langjähriger Erfahrung. Beispielsweise für die Beratung pflegebedürftiger Personen und pflegender Angehörige. Aufgrund regelmäßiger Weiterbildung bleibt die fachliche Qualität im Umgang mit aktuellen rechtlichen Veränderungen sichergestellt.

Ihre Steuererklärungen sind mit uns kein Problem.

Steuern werden zunehmend eigenständig und auf digitalen Wegen standardisiert bearbeitet, doch lässt sich damit keine persönliche und individuelle Beratung ersetzen. Bei komplexen sowie unklaren Vorgängen nehmen wir uns die Zeit diese zu klären und Ihnen zu erklären.

Wir als Steuerkanzlei schätzen Ihr entgegengebrachtes Vertrauen und arbeiten mit unserer fachlichen Erfahrung persönlich mit Ihnen als Mensch zusammen an den individuellen Bedürfnissen in jeder Lebenssituation - ehrlich, zuverlässig und flexibel.

Ihre Marion Grunwald  

Beratungsbedarf:

  • haushaltsnahe Beschäftigungen · haushaltsnahe Dienstleistungen · haushaltsnahe Handwerkerleistungen
  • Übertragung von Immobilieneigentum
  • Steuerberatungskosten
  • Ausbildungskosten für die eigene Berufsausbildung · Kündigung von Lebensversicherungen · kindbedingte Steuervergünstigungen · Optimierung der Freistellungsaufträge · Übertragung von Geldvermögen auf Kinder
  • Kapitalanlagen mit Gewinnverschiebungsauswirkung · Auslandskapitalanlagen/Finanzinnovationen · Private Veräußerungsgeschäfte · steuerfreie oder steuerbegünstigte Arbeitgeberleistungen
  • Werbungskosten als Arbeitnehmer
  • Steuerpflicht von Rentnern · Einordnung der Rente in die Besteuerungssystematik · Einbeziehung Kapitalerträge
  • Vermietung unter nahen Angehörigen · Ferienwohnung
  • Übertragung eines Familienheims

Thema Beratungsbedarf

  • Allgemeine haushaltsnahe Beschäftigungen (Haushaltshilfe) zur Erledigung von typischen Arbeiten der Hausarbeit und zur Betreuung von Kindern, Kranken, Alten und pflegebedürftigen Personen des Haushalts Erbringung allgemeiner haushaltsnaher Dienstleistungen durch Dienstleister wie Aufwendungen für Reinigungs- und Putzdienste (beispielsweise Straßen-, Haus-, Wohnungs- oder Teppich-/Bodenreinigung),
  • Aufwendungen für die Gartenpflege,
  • Aufwendungen für die Durchführung von Streich- und Tapezierarbeiten, Aufwendungen zur Behebung von kleineren Schäden, Aufwendungen im Rahmen eines Umzugs, die durch die Beauftragung einer Umzugsspedition entstehen,
  • Aufwendungen für die Betreuung von Kindern und pflegebedürftigen Personen des Haushalts etc.
  • Aufwendungen für haushaltsnahe Handwerkerleistungen rund um den Privathaushalt wie für die Inanspruchnahme von Wartungs-, Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsleistungen (wie Heizung, Schornsteinfeger etc.), die Reparatur von Haushaltsgeräten etc. in einem inländischen Privathaushalt des Steuerpflichtigen
  • Zusätzliche Steueroptimierung durch Verteilung der Zahlung
  • auf zwei Jahre und gegebenenfalls Aufteilung der Rechnung auf die Bereiche nach § 35a Abs. 2 Satz 1 und Satz 2 EStG

Steueroptimierte

Übertragung von Immobilieneigentum und steueroptimierte Vorgehensweise bei Immobilieninvestitionen/Reparaturen etc. Exakte Gewichtung und Zuordnung der Steuerberatungskosten mit Rechnungsaufteilung zur Erreichung des höchstmöglichen Abzugs als Werbungskosten oder Betriebsausgaben Gestaltung/Geltendmachung von Ausbildungskosten für die eigene Berufsausbildung Optimierung bei der Kündigung von Lebensversicherungen Inanspruchnahme kindbedingter Steuervergünstigungen Optimierung der Freistellungsaufträge Steuerminimierung durch Übertragung von Vermögen (insbesondere aus erbschaft- und schenkungsteuerlicher Sicht, hier insbesondere zur Ausnutzung der Zehnjahresfrist) auf die Kinder, soweit sinnvoll/gewünscht Investition in steueroptimierte Kapitalanlagen mit Gewinnverschiebungsauswirkung (beispielsweise Zinszahlung in den Folgejahren/Niedrigsteuerjahren) Erwerb von steueroptimierten Auslandskapitalanlagen/Finanzinnovationen zur Realisierung niedrig besteuerter oder steuerfreier Anlagegewinne Steueroptimierung bei privaten Veräußerungsgeschäften (Gewinne oder Verluste) aus An- und Verkauf von Wertpapieren (gilt nicht für Kapitalgesellschaftsanteile) Überprüfung von Möglichkeiten, anstatt zukünftiger Bruttolohnerhöhungen steuerfreie oder steuerbegünstigte Arbeitgeberleistungen zu vereinbaren Gestaltungsberatung zu den Werbungskosten als Arbeitnehmer wie Ausbildungskosten, Arbeitszimmer, Arbeitsmittel, Reisekosten, doppelte Haushaltsführung. etc.
  • Prüfung der Steuerpflicht von Rentnern aufgrund der Besteuerung der Renteneinkünfte ab 2005 - Besonders wichtig: Prüfung eventueller Nacherklärungspflichten für Vorjahre Überprüfung der korrekten Einordnung der jeweiligen Rente in die Besteuerungssystematik der Besteuerung der Alterseinkünfte
  • Überprüfung, ob die Einbeziehung der Kapitalerträge in die Steuererklärung günstiger als Abgeltung­steuer ist Steueroptimierung durch die verbilligte Vermietung unter nahen Angehörigen Gestaltungsberatung zur Ferienwohnung bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung Steuerminimierung durch Übertragung eines Familienheims auf den Ehegatten bzw. eingetragenen Lebenspartner (aus erbschaft- und schenkungsteuerlicher Sicht),

    Ich stehe Ihnen gerne für weitere Fragen zur Verfügung. 
   

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